Anwendungsgebiete

 

Grundsätzlich kann jedermann osteopathisch behandelt werden, da in der Osteopathie keine Krankheitsbilder, sondern der Mensch als Individuum behandelt und an einer Verbesserung und Optimierung des Ist-Zustandes gearbeitet wird.


Bei Fragen und Interesse, ob eine osteopathische Behandlung durchführbar oder angezeigt ist, berate ich Sie natürlich auch gerne kostenlos und unverbindlich per Telefon oder E-Mail.

 

Anwendungsbeispiele für eine osteopathische Behandlung:

 

Neugeborene und Säuglinge

  • Prophylaxe nach schweren Geburten und Kaiserschnitt-Geburten
  • Schrei- und Spuckkinder
  • Schädelasymmetrien
  • Schiefhals
  • Saug- und Schluckstörungen
  • Verdauungsbeschwerden


Kinder und Jugendliche

  • nach Verletzungen, Stürzen oder Brüchen
  • Haltungsfehler, Skoliose
  • Wachstumsstörungen und -schmerzen
  • Hyperaktivität, Lern- und Konzentrationsstörungen
  • Begleitbehandlung bei kieferorthopädischen Behandlungen


Erwachsene

  • Schmerzen im gesamten Wirbelsäulenbereich
  • Post-Covid 
  • Kopfschmerzen, Migräne
  • Tinnitus, Schwindel
  • posttraumatische Beschwerden, z. B. nach Schleudertrauma, Unfällen, Stürzen
  • akute und chronische Verspannungen
  • degenerative Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems und der Weichteile
  • Probleme der inneren Organe, z. B. Verdauung, Sodbrennen
  • Operationsfolgen wie Narbenbildung oder Verklebungen
  • Arthrosen, Verstauchungen, Gelenkschmerzen (Knie, Hüfte, Schulter, Sprunggelenk, usw.)
  • Akute und chronische Entzündungen am gesamten Körper (z.B. Sehnenscheidenentzündungen, Achillessehnenproblemen, Schleimbeutelentzündungen)
  • Kieferprobleme bei Fehlbiss, Knirschern oder Beschwerden nach zahnärztlichen / kieferorthopädischen Eingriffen
  • Haltungsdefizite und Statikveranderungen des Körpers 


Schwangere

  • typische Beschwerden während und nach der Schwangerschaft (z. B. Rückenschmerzen)
  • Geburtsvorbereitung und Rückbildung nach Geburten
  • Beckenbodeninsuffizienz

 

 

Rechtlicher Hinweis aufgrund einer Abmahnungswelle gegen Osteopathen:

Für den Bereich der Wirbelsäule, z.B. beim chronischen Schmerz-Syndrom der Wirbelsäule geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Deutsches Ärzteblatt 2009, S.2325ff.). 

 

Im Übrigen gibt es bislang keine Studien die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweisen der osteopathischen Medizin bei den genannten Krankheitsbildern nachweisen.